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VwGH 20.10.1987, 87/04/0021

VwGH 20.10.1987, 87/04/0021

Rechtssatz


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Normen
AVG §56;
GewO 1973 §25;
GewO 1973 §77 Abs1;
VVG §1;
RS 1
Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1973 müssen bestimmte geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahmen des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben. Die bloße Bestimmung eines Immissionsgrenzwertes im Wege einer Auflagenvorschreibung - ohne dass im einzelnen jene Maßnahmen bezeichnet werden, bei deren Einhaltung die Wahrung des zulässigen Immissionsausmaßes zu erwarten ist - entspricht nicht diesem Erfordernis. (Hinweis auf E vom , 84/04/0170)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040021.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-63037