Suchen Hilfe
VwGH 27.04.1988, 87/03/0170

VwGH 27.04.1988, 87/03/0170

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
RS 1
Im Verfahren der Genehmigung der Neuerrichtung einer Anlage (Abtragung der bestehenden Errichtung einer neuen Anlage) haben die Eigentümer der in den im Bauverbotsbereich zu liegen kommenden Liegenschaften Parteistellung.
Normen
AVG §41 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
RS 2
War eine Partei zu einer Verhandlung zu laden, dann stellt das Unterbleiben einer solchen Ladung wohl einen Verfahrensmangel dar, jedoch nicht einen solchen, der der Partei einen Anspruch darauf einräumen würde, daß allein aus diesem Grunde der Bescheid als rechtswidrig aufgehoben werden müßte. Die Partei hat vielmehr das Recht, all das, was sie in der Lage gewesen wäre, in der mündlichen Verhandlung vorzubringen, in der Beschwerde an den VwGH geltend zu machen, ohne daß ihr das Neuerungsverbot entgegengehalten werden dürfte. Hat die Partei - ohne Erfolg - hievon Gebrauch gemacht, dann liegt in dieser Nichtbeiziehung kein wesentlicher zur Aufhebung führender Mangel.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0135/74 E VwSlg 8608 A/1974 RS 3
Normen
AVG §8;
EisenbahnG 1957 §35;
EisenbahnG 1957 §36;
VwRallg;
RS 3
Das Eisenbahngesetz enthält keine Bestimmung, die es der Behörde ermöglicht, im Verfahren über die Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung dem Eisenbahnunternehmer (hier: einem Seilbahnunternehmen) Maßnahmen (Auflagen) betreffend die der Schiabfahrt dienenden Grundstücke

vorzuschreiben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 12719 A/1988
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030170.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-63021

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden