VwGH 09.04.1987, 87/02/0002
VwGH 09.04.1987, 87/02/0002
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ist das von der Partei im Beweisantrag genannte Beweisthema unbestimmt, so ist in der Unterlassung der diesbezüglichen Beweisaufnahme kein Verfahrensmangel gelegen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist es dem Bfr verwehrt, diesbezüglich konkretere Ausführungen mit Erfolg vorzubringen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1987020002.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-62995