VwGH 18.09.1987, 86/17/0110
VwGH 18.09.1987, 86/17/0110
Rechtssätze
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Normen | BAO §212 Abs1 impl; LAO Tir 1984 §160 Abs1; |
RS 1 | Es ist Sache des Abgabepflichtigen, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nehmen will, selbst das Vorliegen aller jener Umstände dazulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E , 83/17/0114). |
Normen | BAO §115 Abs1 impl; BAO §119 Abs1 impl; BAO §212 Abs1 impl; LAO Tir 1984 §160 Abs1; LAO Tir 1984 §92 Abs1; LAO Tir 1984 §94 Abs1; |
RS 2 | Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E , 84/14/0182). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986170110.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-62935