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VwGH 18.09.1987, 86/17/0110

VwGH 18.09.1987, 86/17/0110

Rechtssätze


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Normen
BAO §212 Abs1 impl;
LAO Tir 1984 §160 Abs1;
RS 1
Es ist Sache des Abgabepflichtigen, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nehmen will, selbst das Vorliegen aller jener Umstände dazulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E , 83/17/0114).
Normen
BAO §115 Abs1 impl;
BAO §119 Abs1 impl;
BAO §212 Abs1 impl;
LAO Tir 1984 §160 Abs1;
LAO Tir 1984 §92 Abs1;
LAO Tir 1984 §94 Abs1;
RS 2
Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E , 84/14/0182).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170110.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-62935