VwGH 22.01.1987, 86/16/0245
VwGH 22.01.1987, 86/16/0245
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Eine Partei, die einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist stellt, hat den behaupteten Wiedereinsetzungsgrund im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft zu machen bzw bereits im Antrag taugliche Bescheinigungsmittel beizubringen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986160245.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-62918