VwGH 14.01.1988, 86/16/0154
VwGH 14.01.1988, 86/16/0154
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen wird, die Verjährung auch dann, wenn sie sich nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1986160154.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-62901