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VwGH 14.01.1988, 86/16/0154

VwGH 14.01.1988, 86/16/0154

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen wird, die Verjährung auch dann, wenn sie sich nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1986160154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-62901