VwGH 04.09.1986, 86/16/0080
VwGH 04.09.1986, 86/16/0080
Rechtssätze
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Norm | BAO §303 Abs4; |
RS 1 | Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch dann zulässig, wenn eine Tatsache für die Abgabebehörden erstmals neu hervorgekommen ist. |
Norm | BAO §167 Abs2; |
RS 2 | Die Beweiswürdigung muß den Denkgesetzen entsprechen. Die Erstaussage hat die Vermutung für sich, daß sie der Wahrheit am nächsten kommt. |
Norm | BAO §166; |
RS 3 | Als Beweismittel kommt im Abgabenverfahren alles, somit auch ein Aktenvermerk in Betracht. |
Normen | |
RS 4 | Der Kaufpreis kann geschätzt werden. |
Norm | VwGG §42 Abs1; |
RS 5 | Die Beschwerde ist auch dann als unbegründet abzuweisen, wenn die Behörde mit einer unrichtigen Begründung zu dem der Rechtslage entsprechenden Ergebnis gelangt ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986160080.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-62877