VwGH 04.09.1986, 86/16/0062
VwGH 04.09.1986, 86/16/0062
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der einzige Verwaltungsrat eines Etablissements nach liechtensteinischem Recht ist berechtigt, über das Eigentum einer sich im Vermögen des Etablissements befindlichen Liegenschaft zu verfügen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß der Inhaber der Gründerrechte als Begünstigter des Etablissements ebenfalls berechtigt ist, über das gesamte Vermögen des Etablissements zu verfügen (Hinweis E , 84/16/0213). |
Normen | |
RS 2 | Ist eimal ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung die Abgabenvorschrift Abgabenrechtsfolgen schuldrechtlicher Art verbindet, verwirklicht, dann entsteht die Abgabenschuld (auf der Seite des Gläubigers die Abgabenforderung) unabhängig vom Willen und der subjektiven Meinung des Schuldners und der Abgabenbehörde. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 84/16/0213 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6135 F/1986 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986160062.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-62875