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VwGH 22.06.1987, 86/15/0078

VwGH 22.06.1987, 86/15/0078

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.
Norm
RS 2
Aus der Tatsache des Vorhandenseins eines inländischen Wohnsitzes des Abnehmers ist abzuleiten, daß es sich bei diesem Abnehmer um einen ausländischen Abnehmer handelt (Hinweis E , 3081/79, VwSlg 5688 F/1982). Abgesehen davon ist der VwGH der Ansicht, daß schon die Wahl der Worte "SEINEN Wohnsitz" in § 7 Abs 1 Z 1 lit a UStG 1972 darauf hindeutet, daß der Gesetzgeber nur den Abnehmer als ausländischen Abnehmer ansehen wollte, der nur über einen Wohnsitz im Ausland und nicht auch über einen Wohnsitz im Inland verfügt.
Norm
RS 3
Verfügt ein Abnehmer neben einem ausländischen Wohnsitz auch über einen inländischen Wohnsitz (Doppelwohnsitz), ist er nicht als ausländischer Abnehmer iSd § 7 Abs 1 Z 1 lit a UStG 1972 anzusehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150078.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-62832

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