VwGH 22.06.1987, 86/15/0078
VwGH 22.06.1987, 86/15/0078
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann. |
Norm | UStG 1972 §7 Abs1 Z1 lita; |
RS 2 | Aus der Tatsache des Vorhandenseins eines inländischen Wohnsitzes des Abnehmers ist abzuleiten, daß es sich bei diesem Abnehmer um einen ausländischen Abnehmer handelt (Hinweis E , 3081/79, VwSlg 5688 F/1982). Abgesehen davon ist der VwGH der Ansicht, daß schon die Wahl der Worte "SEINEN Wohnsitz" in § 7 Abs 1 Z 1 lit a UStG 1972 darauf hindeutet, daß der Gesetzgeber nur den Abnehmer als ausländischen Abnehmer ansehen wollte, der nur über einen Wohnsitz im Ausland und nicht auch über einen Wohnsitz im Inland verfügt. |
Norm | UStG 1972 §7 Abs1 Z1 lita; |
RS 3 | Verfügt ein Abnehmer neben einem ausländischen Wohnsitz auch über einen inländischen Wohnsitz (Doppelwohnsitz), ist er nicht als ausländischer Abnehmer iSd § 7 Abs 1 Z 1 lit a UStG 1972 anzusehen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986150078.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-62832