Suchen Hilfe
VwGH 15.09.1986, 86/15/0028

VwGH 15.09.1986, 86/15/0028

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;
RS 1
Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung den grundsätzlichen Standpunkt, dass für eine Liquidation einer Gesellschaft kein Raum mehr bleibt, wenn der verstorbene Gesellschafter einer ZWEIMANNGESELLSCHAFT vom anderen Gesellschafter beerbt wird. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob formal das Nachlassverfahren mit Einantwortung abgeschlossen worden ist oder nicht, weil in einem solchen Fall die Fiktion des Fortbestehens der Gesellschaft nach dem Tode des zweiten Gesellschafters durch die bereits faktisch eingetretene Rechtsnachfolge nicht mehr zum Tragen kommen kann (Hinweis E , 437/76).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986150028.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-62816