VwGH 11.09.1987, 86/15/0027
VwGH 11.09.1987, 86/15/0027
Rechtssatz
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Norm | UStG 1972 §12 Abs3 Z1; |
RS 1 | Ist der sogenannte "Reserveraum" eines neuerbauten Bankgebäudes mangels durchgeführter Adaptierungsarbeiten nicht bewohnbar und nicht vermietet, so ist dieser Raum dem Bankbereich zuzuornden. Für die Errichtungskosten des im genannten Zustand befindlichen Raumes kann daher gemäß § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972 kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986150027.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-62815