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VwGH 11.09.1987, 86/15/0027

VwGH 11.09.1987, 86/15/0027

Rechtssatz


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Norm
UStG 1972 §12 Abs3 Z1;
RS 1
Ist der sogenannte "Reserveraum" eines neuerbauten Bankgebäudes mangels durchgeführter Adaptierungsarbeiten nicht bewohnbar und nicht vermietet, so ist dieser Raum dem Bankbereich zuzuornden. Für die Errichtungskosten des im genannten Zustand befindlichen Raumes kann daher gemäß § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972 kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150027.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-62815