VwGH 17.02.1986, 86/15/0002
VwGH 17.02.1986, 86/15/0002
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Die im § 66 Abs 4 AVG verankerte grundsätzliche Verpflichtung der Rechtsmittelbehörde zur Entscheidung in der Sache selbst schließt die Verpflichtung mit ein, auch Änderungen der Sachlage und Beweislage, welche erst nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides eingetreten oder hervorgekommen sind, in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2082/75 E RS 1 |
Normen | |
RS 2 | Es ist Sache der Partei, die in einer rk entschiedenen Angelegenheit eine neuerliche Sachentscheidung begehrt, dieses Begehren zu begründen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2609/76 E RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986150002.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-62804