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VwGH 15.03.1988, 86/14/0161

VwGH 15.03.1988, 86/14/0161

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §27;
EStG 1972 §4 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;
RS 1
Ausführungen zur Frage, wonach Gewinne aus Schwarzgeschäften einer GmbH, soweit sie nicht in dem Betriebsvermögen geblieben sind, nicht ohne weiteres als verdeckte Gewinnausschüttungen bei den Gesellschaften entsprechend ihrer Beteiligung zu erfassen sind (Hinweis auf E , 87/14/0072).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140161.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-62777