VwGH 19.09.1989, 86/14/0157
VwGH 19.09.1989, 86/14/0157
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Es erscheint unter Fremden ausgeschlossen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Betrieb um ein nicht angemessenes (geringes) Entgelt überläßt und dann auch noch eine Abfertigung zahlt (Hinweis auf E , 10/70, VwSlg 4394 F/1972, E , 2225/74; E , 537/73, VwSlg 4757 F/1974). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 86/14/0080 E RS 1 |
Norm | BAO §21 Abs1; |
RS 2 | Es kann nicht angenommen werden, daß unentgeltliche Betriebsübertragungen nur zwischen nahen Angehörigen stattfinden. Ein Fremdvergleich ist bei einer unentgeltlichen Betriebsübergabe an einen nahen Angehörigen grundsätzlich zulässig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1986140157.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-62774