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VwGH 28.06.1988, 86/14/0140

VwGH 28.06.1988, 86/14/0140

Rechtssatz


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Normen
BAO §23;
InvestPrämG §2;
UStG 1972 §12;
RS 1
Fehlt es bei einem Unternehmer, der einen Anschaffungsvorgang behauptet, um eine Investitionsprämie sowie einen Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen, am ernsthaften Anschaffungswillen, dann liegt eine abgabenrechtlich bedeutungslose Scheinhandlung auch dann vor, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich gültig oder unanfechtbar sein sollte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6340 F/1988
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140140.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-62770