VwGH 31.03.1987, 86/14/0137
VwGH 31.03.1987, 86/14/0137
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Kann ein gleichwertiges Studium an einer im Nahbereich des Wohnortes gelegenen Universität (Salzburg) erfolgen, so trifft den Unterhaltspflichtigen weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht, dem Unterhaltsberechtigten das Studium an einer entfernter gelegenen Universität (Innsbruck) zu ermöglichen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986140137.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-62768