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VwGH 31.03.1987, 86/14/0137

VwGH 31.03.1987, 86/14/0137

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Kann ein gleichwertiges Studium an einer im Nahbereich des Wohnortes gelegenen Universität (Salzburg) erfolgen, so trifft den Unterhaltspflichtigen weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht, dem Unterhaltsberechtigten das Studium an einer entfernter gelegenen Universität (Innsbruck) zu ermöglichen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140137.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-62768