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VwGH 10.02.1987, 86/14/0120

VwGH 10.02.1987, 86/14/0120

Rechtssatz


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Normen
BewG 1955 §64 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z3;
HVertrG §25;
RS 1
Fehlt es nach eigenen Angaben des Steuerpflichtigen an Vorteilen, die ihm aus der Geschäftsverbindung mit der vom Handelsvertreter zugeführten Kundschaft erwachsen sind und die nach Lösung des Vertragsverhältnisses fortbestehen, so kann schon mangels eines in § 25 HandelsvertreterG begründeten Entschädigungsanspruches des Handelsvertreters einem solchen Anspruch durch den Steuerpflichtigen weder durch eine ertragssteuerliche Rückstellung noch durch eine bewertungsrechtliche Schuld Rechnung getragen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6188 F/1987
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140120.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-62760

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