VwGH 12.09.1989, 86/14/0099
VwGH 12.09.1989, 86/14/0099
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Durch das vom Abgabepflichtigen zum Ansatz gebrachte Betriebsausgabenpauschale wurden sämtliche Betriebsausgaben im Weg einer Schätzung global berücksichtigt, sodaß weitere Betriebsausgaben, wie zB der steuerfreie Betrag nach § 9 Abs 3 EStG, nicht mehr geltend gemacht werden können. |
Normen | |
RS 2 | Für die Bildung einer Investitionsrücklage ist nicht eine formell ordnungsmäßige Buchhaltung Voraussetzung, sondern daß der Gewinn seiner Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis auch überprüfbar ist. Eine griffweise und pauschale Schätzung hingegen steht der Bildung einer Investitionsrücklage entgegen (Hinweis E , 85/14/0038). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 86/14/0058 E RS 4 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1986140099.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-62747