Suchen Hilfe
VwGH 26.04.1989, 86/14/0085

VwGH 26.04.1989, 86/14/0085

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden:

1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können.

2) Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf andere ihm zumutbare Weise hätte erhalten können.

3) Die besicherten Kredite dürfen nicht dazu dienen, den Betrieb des Schuldners zu erweitern oder ihm sonst bessere Ertragschancen zu vermitteln (Hinweis E , 82/14/0187).

4) Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Abgabepflichtigen zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notwendigkeit eingegangen ist.

5) Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Übernahme von Bürgschaften nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Stpfl, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend. Es reicht daher nicht aus, daß das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muß vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten.
Norm
EStG 1972 §34;
RS 2
Spekulative Ausführungen, unter Umständen müßte nach Vernichtung wirtschaftlichen Existenz eines nahen Angehörigen diesem Unterhalt gewährt werden, was wiederum zu einer außergewöhnlichen Belastung führen würde, vermögen nicht darzutun, daß die Bürgschaftsverpflichtung zwangsweise eingegangen worden ist.
Normen
BAO §115 Abs1;
EStG 1972 §34;
RS 3
In einem ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichteten Verfahren tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund (hier: außergewöhnliche Belastung - Übernahme einer Bürgschaft).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0021 E RS 4

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140085.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-62739