VwGH 13.05.1986, 86/14/0050
VwGH 13.05.1986, 86/14/0050
Rechtssatz
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Normen | BAO §19 Abs1; VwGG §34 Abs1; |
RS 1 | Nach der Einantwortung geht ein an die Verlassenschaft gerichteter Abgabenbescheid ins Leere. - Wenn gegen einen an einen Verstorbenen gerichteten Abgabenbescheid namens des Verstorbenen (und nicht der Erben) Berufung erhoben wurde, so fehlt den Erben die Berechtigung zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986140050.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-62720