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VwGH 13.05.1986, 86/14/0050

VwGH 13.05.1986, 86/14/0050

Rechtssatz


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Normen
BAO §19 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Nach der Einantwortung geht ein an die Verlassenschaft gerichteter Abgabenbescheid ins Leere. - Wenn gegen einen an einen Verstorbenen gerichteten Abgabenbescheid namens des Verstorbenen (und nicht der Erben) Berufung erhoben wurde, so fehlt den Erben die Berechtigung zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140050.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-62720