Suchen Hilfe
VwGH 26.04.1989, 86/14/0047

VwGH 26.04.1989, 86/14/0047

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
RS 1
Erhält der Arbeitnehmer nach der RGV für "Reisen" innerhalb eines Umkreises von 25 km Entfernung von seiner Dienststelle Tagesgebühren, so können die Mehraufwendungen für Mittagessen auch dann, wenn ein Nachweis für diese erbracht werden sollte, nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (Hinweis auf E , 84/14/0037).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140047.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-62718