VwGH 26.04.1989, 86/14/0047
VwGH 26.04.1989, 86/14/0047
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §16 Abs1 Z9; |
RS 1 | Erhält der Arbeitnehmer nach der RGV für "Reisen" innerhalb eines Umkreises von 25 km Entfernung von seiner Dienststelle Tagesgebühren, so können die Mehraufwendungen für Mittagessen auch dann, wenn ein Nachweis für diese erbracht werden sollte, nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (Hinweis auf E , 84/14/0037). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1986140047.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-62718