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VwGH 10.02.1987, 86/14/0028

VwGH 10.02.1987, 86/14/0028

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Durch einen Zinsenzuschuß iS des § 3 Z 29 EStG werden die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes nicht berührt.
Normen
RS 2
Die Vorschriften des § 17 erster Satz KStG und des § 20 Abs 2 EStG sind deckungsgleich und Ausdruck des allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatzes, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht.
Norm
RS 3
Werden gem § 3 Z 5 EStG steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt, können die mit der Gewährung dieser Mittel im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, da es ansonsten zu einer doppelten Begünstigung kommen würde (Hinweis E , 2206/58, VwSlg 2034 F/1959).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0127 E RS 1
Norm
RS 4
Ebenso wie Aufwendungen einkommensteuerlich unbeachtlich bleiben, die mit Einnahmen im Zusamenhang stehen, welche keiner Einkunftsart zuzuordnen sind, haben bei der Ermittlung der Einkünfte auch Ausgaben außer Ansatz zu bleiben, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Der "unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang" ist nicht im Sinne einer finalen Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen. Es genügt ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0127 E RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140028.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-62705