VwGH 10.02.1987, 86/14/0028
VwGH 10.02.1987, 86/14/0028
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Durch einen Zinsenzuschuß iS des § 3 Z 29 EStG werden die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes nicht berührt. |
Normen | |
RS 2 | Die Vorschriften des § 17 erster Satz KStG und des § 20 Abs 2 EStG sind deckungsgleich und Ausdruck des allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatzes, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht. |
Norm | |
RS 3 | Werden gem § 3 Z 5 EStG steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gewährt, können die mit der Gewährung dieser Mittel im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, da es ansonsten zu einer doppelten Begünstigung kommen würde (Hinweis E , 2206/58, VwSlg 2034 F/1959). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 84/14/0127 E RS 1 |
Norm | |
RS 4 | Ebenso wie Aufwendungen einkommensteuerlich unbeachtlich bleiben, die mit Einnahmen im Zusamenhang stehen, welche keiner Einkunftsart zuzuordnen sind, haben bei der Ermittlung der Einkünfte auch Ausgaben außer Ansatz zu bleiben, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Der "unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang" ist nicht im Sinne einer finalen Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen. Es genügt ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 84/14/0127 E RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986140028.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-62705