VwGH 28.02.1989, 86/14/0026
VwGH 28.02.1989, 86/14/0026
Rechtssätze
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Norm | BAO §275; |
RS 1 | Anträgen auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist iSd § 275 BAO kommt keine fristhemmende Wirkung zu. |
Norm | BAO §275; |
RS 2 | Die Beh ist keineswegs verpflichtet, einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbebungsfrist bescheidmäßig zuzustimmen, weil die Einhaltung der - im Einzelfall angemessenen festzusetzenden - Frist den Zweck verfolgt, ohne unvertretbaren Aufschub feststellen zu können, ob die Berufung einer inhaltlichen Erledigung zuzuführen ist oder nicht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1986140026.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-62703