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VwGH 08.04.1986, 86/14/0009

VwGH 08.04.1986, 86/14/0009

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Über Beschwerden zu erkennen, in denen der Bf ausschließlich behauptet, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, eines verfassungswidrigen Gesetzes oder eines rechtswidrigen Staatsvertrages in seinen Rechten verletzt zu sein, ist der VwGH nicht zuständig (Hinweis B , 2957/80, B , 84/17/0182).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/17/0061 B RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140009.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-62691