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VwGH 13.05.1986, 86/14/0005

VwGH 13.05.1986, 86/14/0005

Rechtssätze


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Normen
BAO §212;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
War im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde an den VwGH die Frist, für die die Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO begehrt worden war, bereits verstrichen, so ist die Beschwerde gegen die Versagung der Zahlungserleichterung als unzulässig gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen (Hinweis E , 82/16/0081).
Normen
BAO §20;
BAO §236 Abs1;
BAO §294 Abs1 litb;
RS 2
§ 20 BAO erlaubt es, bei Prüfung eines Antrages gem § 236 Abs 1 BAO (und dementsprechend auch bei Widerruf einer Nachsicht gem § 294 Abs 1 lit b BAO), Momente der subjektiven Billigkeit zu berücksichtigen. Dabei darf das bisherige Verhalten des Abgabepflichtigen, gemessen an den ihn treffenden abgabenrechtlichen Pflichten - etwa der Offenlegungspflicht - Beachtung finden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140005.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-62688