VwGH 13.05.1986, 86/14/0005
VwGH 13.05.1986, 86/14/0005
Rechtssätze
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Normen | BAO §212; VwGG §34 Abs1; |
RS 1 | War im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde an den VwGH die Frist, für die die Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO begehrt worden war, bereits verstrichen, so ist die Beschwerde gegen die Versagung der Zahlungserleichterung als unzulässig gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen (Hinweis E , 82/16/0081). |
Normen | |
RS 2 | § 20 BAO erlaubt es, bei Prüfung eines Antrages gem § 236 Abs 1 BAO (und dementsprechend auch bei Widerruf einer Nachsicht gem § 294 Abs 1 lit b BAO), Momente der subjektiven Billigkeit zu berücksichtigen. Dabei darf das bisherige Verhalten des Abgabepflichtigen, gemessen an den ihn treffenden abgabenrechtlichen Pflichten - etwa der Offenlegungspflicht - Beachtung finden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986140005.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-62688