VwGH 08.04.1987, 86/13/0206
VwGH 08.04.1987, 86/13/0206
Rechtssatz
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Norm | FamLAG 1967 §6 Abs2 litd; |
RS 1 | Durch die Tatsache einer erfolgreichen Eingliederung in das Erwerbsleben wird die für einen Anspruch auf Familienbeihilfe einer volljährigen Vollwaise notwendige Annahme widerlegt, sie wäre infolge ihrer bereits vor Vollendung des 21ten Lebensjahres erlittenen Behinderung dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Hinweis E , 82/13/0222). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986130206.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-62684