Suchen Hilfe
VwGH 08.04.1987, 86/13/0206

VwGH 08.04.1987, 86/13/0206

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;
RS 1
Durch die Tatsache einer erfolgreichen Eingliederung in das Erwerbsleben wird die für einen Anspruch auf Familienbeihilfe einer volljährigen Vollwaise notwendige Annahme widerlegt, sie wäre infolge ihrer bereits vor Vollendung des 21ten Lebensjahres erlittenen Behinderung dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Hinweis E , 82/13/0222).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130206.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-62684