VwGH 17.02.1988, 86/13/0174
VwGH 17.02.1988, 86/13/0174
Rechtssatz
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Norm | KStG 1966 §8 Abs1; |
RS 1 | Unter dem Begriff "verdeckte Gewinnausschüttung" werden nach der Rechtsprechung alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen angesehen, die zu einer Gewinnminderung der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt werden (Hinweis E , 410/77, E , 1632/72 und E , 2325/63). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1217/79 E RS 4 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1986130174.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-62677