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VwGH 17.02.1988, 86/13/0174

VwGH 17.02.1988, 86/13/0174

Rechtssatz


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Norm
KStG 1966 §8 Abs1;
RS 1
Unter dem Begriff "verdeckte Gewinnausschüttung" werden nach der Rechtsprechung alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen angesehen, die zu einer Gewinnminderung der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt werden (Hinweis E , 410/77, E , 1632/72 und E , 2325/63).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1217/79 E RS 4

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130174.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-62677