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VwGH 25.02.1987, 86/13/0158

VwGH 25.02.1987, 86/13/0158

Rechtssatz


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Norm
FamLAG 1967 §2 Abs2;
RS 1
Einem Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne des zweiten Satzes des § 2 Abs 2 FamLAG steht der ausschließliche Anspruch einer Person, bei der das Kind im strittigen Zeitraum haushaltszugehörig war, zwingend entgegen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130158.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-62670