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VwGH 25.05.1988, 86/13/0154

VwGH 25.05.1988, 86/13/0154

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §23 Z2;
RS 1
Geht ein Kommanditist, der gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, eine Bürgschaftsverpflichtung für einen der KG eingeräumten Kredit ein, besteht kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Bürgschaftsübernahme zugunsten der KG bzw den in der Folge geleisteten Zahlungen und den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer der GmbH. - Der Verlust der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wäre erst die mögliche weitere Folge des Scheiterns der wirtschaftlichen Aktivitäten der KG gewesen. Die Bürgschaftsübernahme durch den Bfr diente daher wirtschaftlich in erster Linie dem Fortbestand der KG und nur indirekt der Erhaltung der nichtselbständigen Einkünfte des Bfr.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-62667