VwGH 30.09.1987, 86/13/0153
VwGH 30.09.1987, 86/13/0153
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wenn der Abgabepflichtige im Falle der Bildung einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme gegen einen Dritten einen Regreßanspruch hat, dann ist dieser zu aktivieren. Ist die Einbringlichkeit der Regreßforderung nicht gefährdet, wirkt sich die Bildung der Rückstellung nicht gewinnmindernd aus, weil deren Auswirkungen durch die Aktivierung der Regreßforderung kompensiert werden. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986130153.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-62666