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VwGH 25.05.1988, 86/13/0152

VwGH 25.05.1988, 86/13/0152

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Das tatbestandsmäßige Verschulden des Geschäftsführers einer GmbH kann auch in einem fahrlässigen Handeln oder Unterlassen bestehen. Fahrlässigkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn der Geschäftsführer keine Gründe darzulegen vermag, wonach ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen, unmöglich war (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, 29).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130152.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-62665

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