VwGH 20.05.1987, 86/13/0117
VwGH 20.05.1987, 86/13/0117
Rechtssätze
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Norm | BAO §232 Abs1 |
RS 1 | Wenn infolge der Gefahr einer Vermögensverschleppung durch den Abgabepflichtigen die Abgabeneinbringung voraussichtlich nur bei raschem Zugriff gesichert erscheint, steht ein Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 Abs 1 BAO mit dem Gesetz im Einklang (Hinweis E , 977/75, VwSlg 4988 F/1976). |
Norm | AbgEO §26 Abs3 |
RS 2 | Die bescheidmäßige Festsetzung von im Vollstreckungsverfahren aufgelaufenen Barauslagen kann nicht mit der Behauptung, die der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenbescheide seien rechtswidrig entstanden, bekämpft werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986130117.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-62653