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VwGH 20.05.1987, 86/13/0117

VwGH 20.05.1987, 86/13/0117

Rechtssätze


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Norm
BAO §232 Abs1
RS 1
Wenn infolge der Gefahr einer Vermögensverschleppung durch den Abgabepflichtigen die Abgabeneinbringung voraussichtlich nur bei raschem Zugriff gesichert erscheint, steht ein Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 Abs 1 BAO mit dem Gesetz im Einklang (Hinweis E , 977/75, VwSlg 4988 F/1976).
Norm
AbgEO §26 Abs3
RS 2
Die bescheidmäßige Festsetzung von im Vollstreckungsverfahren aufgelaufenen Barauslagen kann nicht mit der Behauptung, die der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenbescheide seien rechtswidrig entstanden, bekämpft werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130117.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-62653