VwGH 11.11.1987, 86/13/0110
VwGH 11.11.1987, 86/13/0110
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Höhe des über Antrag nach § 211 BAO vom Konto eines Steuerpflichtigen auf das Konto eines anderen Steuerpflichtigen umzubuchenden Betrages richtet sich nicht nach dem Tag der Stellung des Antrages auf Umbuchung, sondern ausschließlich nach dem Kontostand am Tag der Durchführung der Umbuchungsmaßnahme. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2523/79 E RS 1 |
Norm | BAO §217; |
RS 2 | Einem Abgabepflichtigen kommt das Recht, die Gesetzesmäßigkeit der Verrechnung auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen anzuzweifeln, nicht zu (Hinweis E , 3002/79). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986130110.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-62649