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VwGH 11.11.1987, 86/13/0110

VwGH 11.11.1987, 86/13/0110

Rechtssätze


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Normen
BAO §211 Abs1 litg;
BAO §213 Abs1;
BAO §215;
BAO §239;
RS 1
Die Höhe des über Antrag nach § 211 BAO vom Konto eines Steuerpflichtigen auf das Konto eines anderen Steuerpflichtigen umzubuchenden Betrages richtet sich nicht nach dem Tag der Stellung des Antrages auf Umbuchung, sondern ausschließlich nach dem Kontostand am Tag der Durchführung der Umbuchungsmaßnahme.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2523/79 E RS 1
Norm
BAO §217;
RS 2
Einem Abgabepflichtigen kommt das Recht, die Gesetzesmäßigkeit der Verrechnung auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen anzuzweifeln, nicht zu (Hinweis E , 3002/79).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130110.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-62649