VwGH 13.04.1988, 86/13/0105
VwGH 13.04.1988, 86/13/0105
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Bei Versicherungsprämien hat der Gesetzgeber normiert, daß eine Nachversteuerung aller als Sonderausgaben geltend gemachten Prämien zu erfolgen hat, auch wenn die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur teilweise rückgekauft werden. Den Willen des Gesetzgebers verdeutlicht die abweichend formulierte Nachversteuerungsvorschrift betreffend Aufwendungen für die Wohnraumbeschaffung, die eine Nachversteuerung nur "insoweit" vorsieht, als Beträge rückgezahlt oder nicht bestimmungsgemäß verwendet werden. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1986130105.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-62647