VwGH 30.09.1987, 86/13/0080
VwGH 30.09.1987, 86/13/0080
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Mitgliedschaft bei ärztlichen Fachvereinigungen und die Teilnahme an fachspezifischen Tagungen und Kongressen sowie die Anschaffung von Fachliteratur dienen der Erhaltung des medizinischen Fachwissens auf dem neuesten Stand (Hinweis auf E , 1309/65). Ist daher ein Facharzt sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätig, bestehen keine Bedenken gegen die Aufteilung derartiger Fortbildungsaufwendungen in Betriebsausgaben und Werbungskosten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986130080.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-62635