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VwGH 09.02.1987, 86/10/0154

VwGH 09.02.1987, 86/10/0154

Rechtssätze


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Normen
AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;
RS 1
Der Begriff des minderen Grades des Versehens wird im Bereich der Zivilprozessordnung als leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB verstanden. Der Wiedereinsetzungswerber oder sein Vertreter dürfen nicht auffallend sorglos gehandelt haben, somit die im Verkehr mit Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen haben.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/11/0132 B RS 2
Normen
AVG §61a;
VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;
RS 2
Bei Vorhandensein eines dem § 61 a AVG 1950 voll entsprechenden Hinweises ist dessen "Nicht-Lesen", "Nicht-Zur-Kenntnis-Nehmen" bzw "Nicht-Registrieren" als auffallende Sorglosigkeit anzusehen. Keinesfalls liegt ein "minderer Grad des Versehens vor".

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-62583