VwGH 29.12.1986, 86/10/0132
VwGH 29.12.1986, 86/10/0132
Rechtssätze
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Norm | LPolG Tir 1976 §14 litb; |
RS 1 | Ausführungen über die Wertung von Inseraten als Anbahnungshandlungen zur Ausübung der Prostitution (hier: betreffend mehrdeutige, in der Zeitschrift "Sex ohne Zensur" erschienene Anzeigentexte, "Liebhaber extravaganter bildhübscher Sachen", "Jugendstil zu besichtigen", "Neu- bildhübsches Mädchen"), die die Prostituierte lediglich als Werbung für den von ihr angemeldeten Antiquitätenhandel gewertet haben will. |
Norm | VStG §19; |
RS 2 | Der Erschwerungsgrund der einschlägigen Vorstrafe besteht dann, wenn diese zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Straftat bereits rechtskräftig war (Hinweis E , 86/10/0076). |
Norm | VStG §19; |
RS 3 | Die Behörde ist nicht daran gehindert, sich bei der ihr zustehenden Wahl eine Geldstrafe oder eine Arreststrafe zu verhängen, selbst bei Fehlen von Erschwernisgründen unter Berücksichtigung der übrigen Strafzumessungsgründe für die Verhängung einer (primären) Arreststrafe zu entscheiden (Hinweis E , 86/10/0076 und E , 85/10/0038). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 86/10/0163 E RS 5 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986100132.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-62581