VwGH 06.10.1986, 86/10/0119
VwGH 06.10.1986, 86/10/0119
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Fehlt einer der Partei gegenüber (durch Zustellung) erlassenen Ausfertigung die Unterschrift des Genehmigenden, aber auch die - vom Gesetz als Alternative vorgesehene - Beglaubigung der Kanzlei, so ist ein Bescheid rechtlich nicht existent geworden (Hinweis auf die Beschlüsse vom 679/50, VwSlg 2454 A/1952, und vom , 1038/80). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 85/10/0046 B RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986100119.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-62580