Suchen Hilfe
VwGH 15.06.1987, 86/10/0073

VwGH 15.06.1987, 86/10/0073

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Durch die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung im Verwaltungsverfahren, wird dieser auch Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 ZustellG.
Normen
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
RS 2
Aus dem Umstand, dass es der Bfr unterlassen hat, sich in der Beschwerde an den VwGH ausdrücklich auf die mangelnde rechtzeitige Sanierung des Zustellfehlers zu beziehen, kann noch nicht geschlossen werden, eine solche Sanierung habe stattgefunden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100073.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-62576