VwGH 13.11.1986, 86/08/0163
VwGH 13.11.1986, 86/08/0163
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens tritt der erlassene Bescheid außer Kraft. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1949/49 E VwSlg 1557 A/1950 RS 2 |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zur Frage, ob ein Rechtsmittel gegen den Sachbescheid auch den vorangegangenen Bescheid, mit dem die Wiederaufnahme bewilligt (verfügt) worden war, bekämpft. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2795/78 E RS 1 |
Normen | |
RS 3 | Die Gegenstände der Wiederaufnahmsbewilligung (Wiederaufnahmsverfügung) und der Sachentscheidung sind voneinander trennbar (Hinweis auf E , 2795/78). Dass keine abgesonderte Berufung gegen die Bewilligung oder Verfügung der Wiederaufnahme zulässig ist, bedeutet ein Gleichzeitigkeitsgebot, schließt aber nicht aus, dass der Berufungswerber die Berufung auf die Fehlerhaftigkeit der Sachentscheidung beschränken kann, ohne die Gesetzmäßigkeit der Wiederaufnahme selbst in Frage zu stellen. In einem solchen Fall tritt hinsichtlich der Wiederaufnahmsfrage Rechtskraft und diesbezügliche Bindung der Rechtsmittelbehörde ein. |
Normen | |
RS 4 | Ein Bescheid, der in einer schon entschiedenen Sache nochmals eine Sachentscheidung trifft, ist inhaltlich rechtswidrig. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1086/77 E RS 1 |
Normen | |
RS 5 | Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages, belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes (Abweichend E , 2209/76). (Hier: Der Beschwerdeführer stellte den Antrag die Gültigkeit einer Baubewilligung wegen Zeitablauf zu verlängern. Da eine Verlängerung nach der NÖ BauO im Gegensatz zu anderen Bauordnungen unzulässig ist, wurde dieser Antrag als Ansuchen um eine NEUE Baubewilligung gewertet und darüber abgesprochen.) |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1555/63 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 12299 A/1986 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986080163.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-62545