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VwGH 29.06.1987, 86/08/0081

VwGH 29.06.1987, 86/08/0081

Rechtssätze


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Normen
ASVG §177;
ASVG Anl1;
MSchG 1979 §4 Abs2 Z3;
RS 1
Die "Gefahr einer Berufserkrankung" im Sinne des § 4 Abs 2 Z 3 MSchG ist nicht schon deshalb, weil eine bestimmte (durch Einwirkung eines bestimmten Arbeitsstoffes hervorgerufene) Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten nach Anlage 1 zum ASVG aufgenommen ist, bei jeglicher Einwirkung dieses Arbeitsstoffes auf eine werdende Mutter gegeben.
Norm
MSchG 1979 §4 Abs2 Z4;
RS 2
Kann nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden, dass werdende Mütter und/oder werdende Kinder bei ständiger Einwirkung eines bestimmten Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff (allein oder in Verbindung mit anderen Arbeitsstoffen und/oder unter bestimmten Arbeitsbedingungen) unabhängig von dessen Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz eine Gesundheitsschädigung erleiden, so sind solche Einwirkungen als "schädliche Einwirkungen" im Sinne des § 4 Abs 2 Z 4 MSchG zu qualifizieren; darauf, ob schon konkrete Schädigungen bei vergleichbaren Einwirkungen eingetreten sind, kommt es dann nicht an.
Normen
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
MSchG 1979 §4 Abs2 Z4;
RS 3
Ausführungen zum Ausmaß der Begründungspflicht der sachkundigen Aussage einer Nichtausschließbarkeit dass werdende Mütter und/oder werdende Kinder bei ständiger Einwirkung eines bestimmten Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff (allein oder in Verbindung mit anderen Arbeitsstoffen und/oder unter bestimmten Arbeitsbedingungen) unabhängig von dessen Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz eine Gesundheitsschädigung erleiden zwecks Schlüssigkeitsprüfung.
Normen
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
RS 4
Nicht auf die äußere Bezeichnung, sondern auf den inneren Gehalt kommt es an, ob von einem "Gutachten" gesprochen werden kann.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0770/65 E RS 3
Normen
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
RS 5
Ausführungen über die Anforderungen an ein Sachverständigengutachten.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0061/78 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12495 A/1987
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080081.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-62530