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VwGH 19.09.1989, 86/07/0150

VwGH 19.09.1989, 86/07/0150

Rechtssatz


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Normen
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §102 Abs1;
WRG 1959 §29 Abs1;
WRG 1959 §29 Abs3;
RS 1
Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ 29 Abs 1 WRG) sowie an der Erhaltung der Anlage interessierte Beteiligte nur die Beeinträchtigung, ihrer Rechte unter dem Gesichtspunkt von Vorkehrungen beim Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten geltend machen können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12982 A/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1986070150.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-62501