VwGH 15.07.1986, 86/07/0103
VwGH 15.07.1986, 86/07/0103
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein Verlangen auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist zufolge des klaren Wortlautes des § 73 Abs 2 zweiter Satz AVG "unmittelbar" bei der Oberbehörde einzubringen. Ein bei einer anderen Behörde eingebrachter Devolutionsantrag kann nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH - selbst wenn er und auf welchem Weg immer der Oberbehörde zugekommen ist - den Übergang der Entscheidungspflicht nicht bewirken (Hinweis E , 1016/67, VwSlg 7392 A/1968). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986070103.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-62497