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VwGH 15.07.1986, 86/07/0103

VwGH 15.07.1986, 86/07/0103

Rechtssatz


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Normen
AVG §73 Abs2;
BAO §311 Abs2;
VwGG §27;
RS 1
Ein Verlangen auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist zufolge des klaren Wortlautes des § 73 Abs 2 zweiter Satz AVG "unmittelbar" bei der Oberbehörde einzubringen. Ein bei einer anderen Behörde eingebrachter Devolutionsantrag kann nach der

ständigen Rechtsprechung des VwGH - selbst wenn er und auf welchem Weg immer der Oberbehörde zugekommen ist - den Übergang der Entscheidungspflicht nicht bewirken (Hinweis E , 1016/67, VwSlg 7392 A/1968).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070103.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-62497