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VwGH 14.05.1987, 86/06/0293

VwGH 14.05.1987, 86/06/0293

Rechtssatz


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Normen
AVG §42 Abs1;
BauRallg;
RS 1
Die Gründe, aus denen keine Einwendung gegen ein Bauvorhaben erhoben worden ist (hier behauptet: Irrtum), sind rechtlich unerheblich.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060293.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-62490