Suchen Hilfe
VwGH 11.06.1987, 86/06/0249

VwGH 11.06.1987, 86/06/0249

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1 litg;
BauRallg;
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §7 Abs3;
RS 1
Dem Nachbarn kommt im Anwendungsbereich des Slbg Baurechtes kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der maximal zulässigen Geschoßflächenzahl zu (Hinweis E , 85/06/0021).
Normen
BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1;
BauRallg;
RS 2
Durch einen rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid ist nicht für alle Zeit festgelegt, dass das bewilligte Objekt nicht mehr umgestaltet werden könnte; vielmehr ist jedem mit den baurechtlichen Bestimmungen in Einklang stehenden Ansuchen um Änderung die Bewilligung zu erteilen.
Normen
BauPolG Slbg 1973 §16;
BauRallg;
RS 3
Ist ein Baubewilligungsverfahren teilbar (zB nach Objekten), so ist durch konsenslose Ausführungen bei einem Teil nicht auch automatisch der (konsensgemäße) andere Teil von baupolizeilichen Aufträgen betroffen.
Normen
BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1 litg;
BauRallg;
RS 4
Die Absenkung eines Objektes um zwei Meter ohne sonstige Änderungen kann Rechte der Nachbarn nicht verletzen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060249.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-62479