Suchen Hilfe
VwGH 14.01.1987, 86/06/0194

VwGH 14.01.1987, 86/06/0194

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs10;
RS 1
Die von einem Bienenhaus ausgehenden, das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen führen im dicht verbauten Wohngebiet zu einer Versagung der Bewilligung für die Erbauung eines Bienenstandes, wenn die örtlichen Verhältnisse die Festsetzung eines größeren Abstandes gemäß § 6 Abs 10 Vlbg BauG nicht erlauben.
Normen
AVG §8;
BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;
BauG Vlbg 1972 §41 Abs3;
BauRallg;
RS 2
Dem Nachbarn steht ein Rechtsanspruch darauf, dass dem Eigentümer eines konsenslos errichteten Bienehauses dessen Abtragung aufgetragen wird, nicht zu. Im Hinblick auf eine entgültige Versagung einer Baubewilligung ist ein solcher Auftrag vom Bürgermeister in Wahrnehmung seiner Amtspflicht zu erlassen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 12373 A/1987
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060194.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-62470