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VwGH 18.12.1986, 86/06/0186

VwGH 18.12.1986, 86/06/0186

Rechtssätze


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Normen
AVG §73 Abs2;
BauRallg;
RS 1
Wird ein Bauansuchen von der Baubehörde einer Prüfung unterzogen, bei der sich herausstellt, dass die vorgelegten planlichen Unterlagen Mängel aufweisen bzw weitere Unterlagen fehlen, so beginnt die Devolutionsfrist erst mit dem Vorliegen ausreichender Pläne zu laufen.
Norm
RS 2
Bemerkungen aus "verfahrensökonomischen Gründen" der Vorstellungsbehörde, welche keine die Aufhebung der Gemeindeentscheidung tragenden Gründe darstellen, vermögen keinerlei weitere Bindungswirkung für die Gemeindebehörden zu entfalten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060186.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-62467