VwGH 18.12.1986, 86/06/0186
VwGH 18.12.1986, 86/06/0186
Rechtssätze
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Normen | AVG §73 Abs2; BauRallg; |
RS 1 | Wird ein Bauansuchen von der Baubehörde einer Prüfung unterzogen, bei der sich herausstellt, dass die vorgelegten planlichen Unterlagen Mängel aufweisen bzw weitere Unterlagen fehlen, so beginnt die Devolutionsfrist erst mit dem Vorliegen ausreichender Pläne zu laufen. |
Norm | |
RS 2 | Bemerkungen aus "verfahrensökonomischen Gründen" der Vorstellungsbehörde, welche keine die Aufhebung der Gemeindeentscheidung tragenden Gründe darstellen, vermögen keinerlei weitere Bindungswirkung für die Gemeindebehörden zu entfalten. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986060186.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-62467