VwGH 30.06.1988, 86/06/0154
VwGH 30.06.1988, 86/06/0154
Rechtssatz
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Norm | BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litd; |
RS 1 | Es ändert nichts am Charakter einer Plakattafel als Einfriedung, dass sich diese nicht über die gesamte Grundgrenze erstreckt und sie sich nicht unmittelbar an dieser (sondern einige Zentimeter hinter dieser) befindet (Hinweis E , 1379/75). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1986060154.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-62457