Suchen Hilfe
VwGH 30.06.1988, 86/06/0154

VwGH 30.06.1988, 86/06/0154

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litd;
RS 1
Es ändert nichts am Charakter einer Plakattafel als Einfriedung, dass sich diese nicht über die gesamte Grundgrenze erstreckt und sie sich nicht unmittelbar an dieser (sondern einige Zentimeter hinter dieser) befindet (Hinweis E , 1379/75).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1986060154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-62457