VwGH 23.04.1987, 86/06/0153
VwGH 23.04.1987, 86/06/0153
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Hat der Miteigentümer in einem gerichtlichen Vergleich einer Bauführung zugestimmt, kann er vor der Baubehörde diese Zustimmung nicht widerrufen. |
Normen | BauG Vlbg 1972 §25 Abs3 lita; BauRallg; VwRallg; |
RS 2 | Die zur Bauführung erforderliche Zustimmung des (Miteigentümers) Eigentümers kann durch Gerichtsbeschluß ersetzt werden, wobei im Umfang des Gerichtsbeschlusses die von der Bauordnung geforderte Zustimmung gemäß § 367 EO als gegeben gilt. |
Normen | BauG Vlbg 1972 §25 Abs3 lita; BauRallg; |
RS 3 | Der vom Alleineigentümer verschiedene Bauwerber hat um den Nachweis der Zustimmung des (Miteigentümers) Eigentümers zu erbringen, eine Mitunterfertigung des Bauantrags durch den Eigentümer ist im Gesetz nicht vorgesehen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986060153.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-62456