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VwGH 23.04.1987, 86/06/0153

VwGH 23.04.1987, 86/06/0153

Rechtssätze


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Normen
BauG Vlbg 1972 §25 Abs3;
BauRallg;
EO §367;
VwRallg;
RS 1
Hat der Miteigentümer in einem gerichtlichen Vergleich einer Bauführung zugestimmt, kann er vor der Baubehörde diese Zustimmung nicht widerrufen.
Normen
BauG Vlbg 1972 §25 Abs3 lita;
BauRallg;
VwRallg;
RS 2
Die zur Bauführung erforderliche Zustimmung des (Miteigentümers) Eigentümers kann durch Gerichtsbeschluß ersetzt werden, wobei im Umfang des Gerichtsbeschlusses die von der Bauordnung geforderte Zustimmung gemäß § 367 EO als gegeben gilt.
Normen
BauG Vlbg 1972 §25 Abs3 lita;
BauRallg;
RS 3
Der vom Alleineigentümer verschiedene Bauwerber hat um den Nachweis der Zustimmung des (Miteigentümers) Eigentümers zu erbringen, eine Mitunterfertigung des Bauantrags durch den Eigentümer ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060153.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-62456