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VwGH 23.04.1987, 86/06/0081

VwGH 23.04.1987, 86/06/0081

Rechtssätze


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Normen
BauRallg;
ROG Tir 1972 §12 Abs1 idF 1979/012;
RS 1
Für die Beurteilung der Bedeutung der Widmung Wohngebiet in einem Flächenwidmungsplan ist die Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Flächenwidmungsplanes entscheidend.
Normen
BauRallg impl;
ROG Tir 1972 §12;
RS 2
Im Falle der Verminderung von Wohnräumen in einen Cafehausbetrieb hat die Baubehörde zu prüfen, ob für Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung zu befürworten ist. An sich ist der Betrieb eines Cafehauses mit der Widmung Wohngebiet vereinbar.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/06/0115 E RS 1
Normen
BauRallg impl;
ROG Tir 1972 §12;
RS 3
Bei der Frage der Zulässigkeit eines bestimmten Betriebes im Wohngebiet nach § 12 Abs 1 Tiroler ROG kommt es weder auf das konkrete Wohngebiet noch darauf an, ob eine bestimmte Mehrheit der Bevölkerung sich für oder gegen ein zu prüfendes Vorhaben ausgesprochen hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060081.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-62447