VwGH 23.04.1987, 86/06/0081
VwGH 23.04.1987, 86/06/0081
Rechtssätze
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Normen | BauRallg; ROG Tir 1972 §12 Abs1 idF 1979/012; |
RS 1 | Für die Beurteilung der Bedeutung der Widmung Wohngebiet in einem Flächenwidmungsplan ist die Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Flächenwidmungsplanes entscheidend. |
Normen | BauRallg impl; ROG Tir 1972 §12; |
RS 2 | Im Falle der Verminderung von Wohnräumen in einen Cafehausbetrieb hat die Baubehörde zu prüfen, ob für Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung zu befürworten ist. An sich ist der Betrieb eines Cafehauses mit der Widmung Wohngebiet vereinbar. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 81/06/0115 E RS 1 |
Normen | BauRallg impl; ROG Tir 1972 §12; |
RS 3 | Bei der Frage der Zulässigkeit eines bestimmten Betriebes im Wohngebiet nach § 12 Abs 1 Tiroler ROG kommt es weder auf das konkrete Wohngebiet noch darauf an, ob eine bestimmte Mehrheit der Bevölkerung sich für oder gegen ein zu prüfendes Vorhaben ausgesprochen hat. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986060081.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-62447